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Hier möchte ich gar nicht viel drüber schreiben, sondern es einfach mal erwähnen. Es gibt für das Spenden von Blut eine kleine aber feine Aufwandsentschädigung. Diese kann von Ortsverband zu Ortsverband abweichen.
Mit der Blutspende macht man nicht nur ein gutes Werk, sondern verdient auch noch Geld.
Wer kann spenden
Festgestellt wird die sogenannte Spendereignung
diese legt fest, dass Personen mit folgenden Eigenschaften spenden können:
Gründe kein Blut zu spenden:
Die sogenannten Ausschlusskriterien für das Spenden sind:
Hier noch ein Video zu dem Thema über das ich dazu gekommen bin diesen Punkt mit in meine Liste für das Geld machen aufzunehmen
Mit der Blutspende macht man nicht nur ein gutes Werk, sondern verdient auch noch Geld.
Wer kann spenden
Festgestellt wird die sogenannte Spendereignung
diese legt fest, dass Personen mit folgenden Eigenschaften spenden können:
- Alter des Spenders:
- Erstspender: 18–60 Jahre;
- Wiederholungsspender: 18–68 Jahre;
- Zulassung älterer Spender nach individueller ärztlicher Entscheidung;
- Zustand des Spenders:
- mindestens 50 kg Körpergewicht;
- keine erkennbaren Krankheitszeichen;
- Hämoglobin oder Hämatokrit im Spenderblut:
- Frauen: Hb ≥ 125 g/l (7,75 mmol/l) oder Hkt ≥ 0,38 l/l,
- Männer: Hb ≥ 135 g/l (8,37 mmol/l) oder Hkt ≥ 0,40 l/l;
- Blutdruck:
- systolisch: 100–180 mm Hg,
- diastolisch: unter 100 mm Hg;
- Puls:
- unauffällig,
- Frequenz 50–110/min;
- Spendewillige, die intensiv Sport betreiben und einen Puls von weniger als 50/min haben, können zugelassen werden;
- Temperatur: kein Fieber;
- Haut an der Punktionsstelle frei von Läsionen.
Quelle Wikipedia
Gründe kein Blut zu spenden:
Die sogenannten Ausschlusskriterien für das Spenden sind:
- Personen
- mit schweren Herz- und Gefäßkrankheiten;
- mit schweren Erkrankungen des Zentralnervensystems;
- mit klinisch relevanten Blutgerinnungsstörungen;
- mit wiederholten Ohnmachtsanfällen oder Krämpfen;
- mit anderen schweren aktiven oder chronischen Krankheiten des gastrointestinalen, urogenitalen, hämatologischen, immunologischen, metabolischen, renalen oder respiratorischen Systems, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann, oder
- die an bösartigen Neoplasien (Ausnahmen: in-situ-Karzinom und Basalzellkarzinom nach kompletter Entfernung) leiden oder litten;
- mit Diabetes mellitus, sofern mit Insulin behandelt,
- Personen, bei denen eine der folgenden Infektionen nachgewiesen wurde:
- HIV-1 oder HIV-2;
- Hepatitis B (HBV), Ausnahme: Ausgeheilte HBV-Infektion (Anti-HBc spezifisch reaktiv, negatives Ergebnis einer Testung auf HBV-Genome mittels NAT [Mindestsensitivität ≤ 12 IU/ml]), und Anti-HBs-Titer von ≥ 100 IU/l. Wird ein Spender unter den besagten Bedingungen zugelassen, kann ein erneutes Anti-HBc-Screening entfallen. Es muss im Abstand von jeweils 2 Jahren erneut der Anti-HBs-Titer bestimmt werden. Wird hierbei ein Titer < 100 IU/l nachgewiesen, dürfen Spenden dieses Spenders nicht weiter zur Herstellung von Blutkomponenten verwendet werden.
- Hepatitis C (HCV);
- Humanes T-lymphotropes Virus (HTLV), Typ 1 (HTLV 1) oder Typ 2 (HTLV 2);
- Protozoonosen: Babesiose, Trypanosomiasis (z. B. Chagas-Krankheit), Leishmaniose;
- Syphilis;
- Malaria, Osteomyelitis, Tuberkulose sowie Infektionen mit Salmonella typhi und paratyphi (Ausnahme nach gesicherter Ausheilung gemäß dokumentierter ärztlicher Beurteilung; bzgl. Malaria siehe unten);
- andere chronisch persistierende bakterielle Infektionen, wie Brucellose, Fleckfieber und andere Rickettsiosen, Lepra, Rückfallfieber, Melioidose oder Tularämie (Ausnahme nach gesicherter Ausheilung gemäß dokumentierter ärztlicher Beurteilung);
- Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE):
- nach Behandlung mit aus menschlichen Hypophysen gewonnenen Hormonen;
- nach Erhalt von Dura-mater- bzw. Kornea-Transplantaten;
- bei nachgewiesener oder einem Verdacht auf TSE (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder andere TSE);
- wegen eines familiären Risikos, eine TSE zu entwickeln (bekannte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder eine andere TSE bei einem oder mehreren Blutsverwandten);
- nach einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland von insgesamt mehr als 6 Monaten in den Jahren 1980–1996;
- nach einer Operation und/oder Transfusion (zelluläre Blutprodukte, therapeutisches Plasma) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem 1. Januar 1980;
- Empfänger von Xenotransplantaten, Frischzellen tierischen Ursprungs;
- Personen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich zu sich nehmen oder bei denen ein begründeter Verdacht dessen besteht.
Für den Fall, dass eine solche Kontraindikation vorliegt, der Spender aber aufgrund gesellschaftlichen Drucks dies nicht frei zugeben kann, wird die Möglichkeit des anonymen Selbstausschlusses bereitgestellt, siehe auch Informationen über Blutspender.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschlusskriterien_bei_der_BlutspendeHier noch ein Video zu dem Thema über das ich dazu gekommen bin diesen Punkt mit in meine Liste für das Geld machen aufzunehmen
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